Wir von der IndustrieWert GmbH möchten unseren Kunden klare und transparente Informationen zur Umsatzsteuer zur Verfügung stellen. Die Kenntnis der für Ihren Einkauf geltenden Umsatzsteuer ist entscheidend für eine reibungslose und informierte Transaktion.
Anwendbarkeit der Verkaufssteuer
Innerhalb Deutschlands
- Standard-Mehrwertsteuersatz: Der Verkauf von Produkten innerhalb Deutschlands unterliegt dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 19%. Diese Steuer gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, sofern nicht anders angegeben.
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz: Bestimmte Produkte oder Dienstleistungen können für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % in Frage kommen. Bitte erkundigen Sie sich bei unserem Vertriebsteam nach den Einzelheiten.
Innerhalb der Europäischen Union (EU)
- EU-Mehrwertsteuervorschriften: Für Kunden innerhalb der EU wird die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Mehrwertsteuersatzes des Ziellandes berechnet. Wenn Sie ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen innerhalb der EU sind, können Sie im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft von der Mehrwertsteuer befreit werden. Zum Zeitpunkt des Kaufs muss eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
- B2B-Transaktionen: Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, wenn beide Parteien mehrwertsteuerpflichtig und in verschiedenen EU-Ländern ansässig sind, und es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Der Käufer muss die Mehrwertsteuer in seinem Heimatland abführen.
Außerhalb der Europäischen Union
- Exportverkäufe: Für Kunden außerhalb der EU wird bei Exportverkäufen keine Mehrwertsteuer erhoben. Allerdings können im Zielland Einfuhrzölle, Steuern und Zollgebühren anfallen. Diese Gebühren liegen in der Verantwortung des Käufers und variieren je nach Land.
- Zolldokumentation: Wir stellen alle erforderlichen Zolldokumente zur Verfügung, um den Importprozess in Ihrem Land zu erleichtern. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Zollbehörde nach detaillierten Informationen über die für Ihren Kauf geltenden Einfuhrzölle und Steuern.
Steuerbefreite Einkäufe
Zuschussfähigkeit
- Unternehmen und Institutionen: Bestimmte Unternehmen und Institutionen können für steuerbefreite Einkäufe in Frage kommen, wenn sie gültige Steuerbefreiungsunterlagen vorlegen.
- Non-Profit-Organisationen: Non-Profit-Organisationen können ebenfalls für Steuerbefreiungen in Frage kommen. Entsprechende Unterlagen müssen eingereicht und überprüft werden.
Prozess
- Dokumentation vorlegen: Legen Sie während des Kaufvorgangs Ihre Steuerbefreiungsbescheinigung oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor.
- Verifizierung: Unser Team prüft die vorgelegten Unterlagen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten.
- Genehmigung: Nach der Genehmigung wird Ihr Kauf ohne die geltende Umsatzsteuer abgewickelt.
Rechnungsstellung und Dokumentation
- Detaillierte Rechnungen: Auf allen Rechnungen werden der geltende Umsatzsteuersatz, der berechnete Steuerbetrag und der fällige Gesamtbetrag deutlich ausgewiesen.
- Umsatzsteuer-Identifikation: Bei B2B-Transaktionen in der EU werden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Käufer und Verkäufer auf der Rechnung angegeben.